
Bei der Telemedizin werden medizinische Diagnosen, Therapien oder Rehabilitationen unabhängig von der Entfernung zum Arzt oder der Öffnungszeiten der Arztpraxis möglich. Hierfür werden moderne Informations- und Kommunikationstechnologien genutzt, zu denen die elektronische Gesundheitskarte, diverse Diagnostik- und Gesundheitsapps und das Telecoaching gehören. Ein weiterer Aspekt der Telemedizin ist das Teleconsulting, bei dem sich niedergelassene Ärzte eine zweite Meinung einholen oder den weiteren Therapieverlauf mit dem weiterbehandelnden Kollegen besprechen können.
Vorerst waren ausschließliche Fernbehandlungen in Deutschland verboten und es war nur eine telemedizinische Beratung zulässig. Erst eine Lockerung der Muster-Berufsordnung für Ärzte ermöglicht nun eine Behandlung im Einzelfall über Kommunikationsmedien ohne persönlichen Erstkontakt. Jedoch muss die Behandlung hierfür ärztlich vertretbar sein und die erforderliche ärztliche Sorgfalt muss gewahrt bleiben. Die kommende Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und des elektronischen Rezepts (E-Rezept), sowie eine kommende Änderung des Arzneimittelgesetzes wird es künftig auch Tele-Medizinern ermöglichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Arzneimittel ohne Arzt-Patienten-Kontakt zu verordnen.
Die rechtliche Grundlage für den kommenden Ausbau der Telemedizin wurde am 07. November 2019 durch den Bundestag beschlossen. Das Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG) fördert jährlich den Ausbau der Telemedizin mit 200 Millionen Euro.
Die Telemedizin in der PKV
Im Rahmen des ASCORE PKV-Produktscorings haben wir 82 Tarife im Bereich der privaten Vollversicherung analysiert, rund 65% davon leisten bereits heute für telemedizinische Angebote. Während die meisten Gesellschaften hierbei auf eine Kooperation mit dem Telemedizin-Anbieter „TeleClinic“ setzen, bieten einige Krankenversicherer –in Zusammenarbeit mit anderen Partnern- eigene Konzepte wie z.B. den „HanseMerkur Online-Arzt“ oder die „HALLESCHE Videosprechstunde“. In den Versicherungsbedingungen sind die Leistungen jedoch bisher nur bei wenigen Gesellschaften verankert.
Weitere Gesellschaften, die aktuell ihren Vollversicherten eine kostenfreie Nutzung telemedizinischer Leistungen anbieten, sind z.B.:
ARAG Krankenversicherungs-AG
AXA Krankenversicherung AG
Barmenia Krankenversicherung AG
Central Krankenversicherung AG
Debeka Krankenversicherungsverein a. G.
Gothaer Krankenversicherung AG
Münchener Verein Krankenversicherung a.G.
NÜRNBERGER Krankenversicherung AG
uniVersa Krankenversicherung a.G.