Die Senkung des Höchstrechnungszinses (Garantiezinses) von 0,9 Prozent auf 0,25 Prozent zum 01.01.2022 bedeutet einen weiteren großen Schritt weg von klassischen Garantieverzinsungen und klassisch kalkulierten Altersvorsorgetarifen. Diese Senkung beendet auch die Ära der 100 Prozent Garantiezusagen der Beitragssumme. Was früher Standard und in allen Tarifportfolios selbstverständlich war, ist nun ein Außenseiter und nur in wenigen Nischenbereichen wie z.B. bei Riestertarifen noch zu finden. Auf die aus dem Deckungsstock generierte Überschussbeteiligung wirkt sich diese drastische Senkung des Garantiezinses nicht so stark aus. Auf Basis der aktuellen Meldungen liegt der Durchschnitt auf Vorjahresniveau, wobei zu berücksichtigen ist, dass gerade manche Gesellschaften mit eher niedrigem Überschussniveau diese noch nicht veröffentlicht haben. Wir rechnen mit einem Durchschnitt von knapp zwei Prozent nach Vorliegen aller Überschussbeteiligungen. Es gilt jedoch der bekannte Grundsatz, wenn Zinsen niedrig sind, sind Aktien- und Fondsinvestments langfristig aussichtsreicher. Gerade für langfristige Vorsorgeprodukte wie Rentenversicherungen sind Renditen ein wichtiger Faktor. Daher ist man gut beraten, Garantien möglichst gering zu halten oder ganz darauf zu verzichten und auf fondsbasierte Rentenversicherungen zu bauen.

>> Verlauf der Überschusssätze